FAQs: Häufig gestellte Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Beglaubigung und beglaubigte Übersetzung sowie speziell zur beglaubigten Übersetzung von Abiturzeugnissen finden Sie in diesem Abschnitt. Sollte Ihnen dennoch etwas nicht ganz klar sein und Sie möchten sich Gewissheit verschaffen, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
LANGE ANTWORT: Bei der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung werden international anerkannte Standards zugrundegelegt. Es werden hierbei insbesondere die allgemeinen Richtlinien der Europäischen Kommission (English Style Guide / European Commission Directorate-General for Translation) wie auch die vom BDÜ empfohlenen Vorgehensweisen befolgt. Analog zu diesen Standards und auch ganz im Sinne des späteren Empfängers, also der Universität oder Evaluierungsstelle im Ausland (siehe hierzu: Wie werden die Noten meines Abiturzeugnisses im Zielland behandelt?), werden vor allem mit Blick auf die Behandlung von Noten im Zuge der beglaubigten Übersetzung die folgenden Punkte beachtet:
Im Fall von Zeugnissen soll die Wiedergabe des Schultyps sowie die der Noten möglichst wörtlich sein. Es ist nicht Aufgabe der Übersetzerin, eine ihrer Meinung nach inhaltlich entsprechende Bezeichnung zu finden. Die Feststellung der ausländischen Entsprechung deutscher Abschlüsse und der darin enthaltenen Leistungsbeurteilungen obliegt ausschließlich den zuständigen Behörden, Evaluierungsagenturen und Immatrikulationsstellen der Universitäten im Zielland.
LANGE ANTWORT: Die Zahl derer, die im Ausland studieren, nimmt seit Jahrzehnten stetig zu. Waren es 1980 gerade einmal 17.890, so sind es mittlerweile fast 135.000 Deutsche – also etwa 25% aller Studierenden – die es jährlich zum Studium ins Ausland zieht. Die beliebtesten Zielländer im Jahr 2014 waren Österreich, die Niederlande, Großbritannien und die Schweiz. Ein Studium in Großbritannien nahmen in den Jahren 2012 und 2013 etwa 14.000 Deutsche auf (Quelle: HESA First Statistical Release). Aber auch in den USA schlossen im Jahr 2013 immerhin noch knapp 6.000 Deutsche ihr Studium ab.
Das Abiturzeugnis ist also an britischen und anderen europäischen Universitäten wie auch in den USA keine Seltenheit. Die Immatrikulationsstellen der Universitäten, die englischsprachige Nachweise akzeptieren bzw. einfordern, kennen das deutsche Notensystem und sind durchaus in der Lage, die im Abiturzeugnis abgebildeten Ergebnisse einzustufen. Zwecks Einordnung der Qualifikationen von Studienbewerberinnen und -bewerbern bestehen sie daher auf einer offiziellen Übersetzung, die die Noten wörtlich und unverfälscht wiedergibt (verbatim translation), um so ganz sicher sein zu können, daß die Kriterien für die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang erfüllt sind. Die hierzu erforderliche Zeugnisbewertung nehmen die Hochschulen entweder selbst vor oder aber sie verlangen eine Einstufung durch einen Evaluierungsdienst.
KURZE ANTWORT: eine professionelle Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer bzw. einer gerichtlich ermächtigten Übersetzerin in einem der Übersetzung angefügten Vermerk bescheinigt und hierzu unterschrieben und gestempelt wird.
LANGE ANTWORT: Eine beglaubigte Übersetzung ist eine nach den beruflichen Standards angefertigte, im Layout möglichst originalgetreue Übertragung Ihres Dokuments in eine andere Sprache, die mit einer Kopie der zugrundeliegenden Urkunde verbunden ist und einen Vermerk enthält, in dem die nach bestem Wissen und Gewissen bestehende Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigt wird. Diese Bescheinigung beinhaltet den gesetzlichen Auflagen entsprechend meinen Namen und meine Adresse, die auf speziellen Wunsch problemlos um meine Telefonnummer erweitert werden kann, sollte dies vom Empfänger gefordert sein, sowie einen Hinweis auf die Art der Vorlage, d. h. ob das Ausgangsdokument im Original vorgelegen hat oder aber elektronisch, sprich per E-Mail eingereicht worden ist. Der Beglaubigungsvermerk wird durch meinen Rundstempel, der das gerichtliche Aktenzeichen enthält, sowie meine Unterschrift bestätigt.
Ein Stempelabdruck sowie eine Originalunterschrift wurden ehemals beim Oberlandesgericht Düsseldorf zwecks Abgleichs hinterlegt und können auf Wunsch beim » Landgericht Düsseldorf in Form einer Überbeglaubigung – ggf. je nach Zielland auch zusammen mit einer Legalisation oder Apostille – bestätigt werden.
Diese im Volksmund irreführend als Beglaubigung bezeichnete Bescheinigung ist nicht zu verwechseln mit einer amtlichen Beglaubigung von Fotokopien bzw. Abschriften, die in aller Regel jede Behörde und sonstige öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, ausstellen kann. Die Formvorschriften für eine amtliche Beglaubigung ergeben sich aus § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes bzw. aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder.
LANGE ANTWORT: Neben der oben beschriebenen Beglaubigungsformel zeichnet sich eine beglaubigte Übersetzung im wesentlichen dadurch aus, daß sie inhaltlich korrekt, vollständig und durchgehend bemüht ist, das Layout möglichst 1:1 wiederzugeben. Treffen die ersten beiden Aspekte auch noch auf eine „normale“ Übersetzung zu, ist es vor allem dieser letzte Punkt, der einen besonderen Zeitaufwand mit sich bringt, will doch jede Besonderheit, die das Ausgangsdokument enthält, also jeder noch so kleine handschriftliche Vermerk, jeder Stempel und jede Position eines Lehrers wie z. B. der Oberstudiendirektor berücksichtigt und über entsprechende Anmerkungen erläutert werden. Darüber hinaus ist auf etwaige Ungereimtheiten hinzuweisen, z. B. ob der Text offenkundige Fehler, Widersprüche oder gar Lücken aufweist.
Ein ganz besonderes Merkmal einer beglaubigten Übersetzung sind Fußnoten und in eckige Klammern gesetzte Anmerkungen, mittels derer z. B. Schultypen und Positionen des höhreren Dienstes, für die es wegen der unterschiedlichen Ausbildungssysteme im Zielland kein exaktes Gegenstück gibt, erläutert werden.
Die qualifzierte elektronische Signatur ermöglicht dem Empfänger die Überprüfung sowohl der Unversehrtheit als auch der Herkunft der Datei. Die Zertifikatseigenschaften geben rechtsgültig Auskunft darüber, wer die Übersetzung beglaubigt hat bzw. dass diese von einer fachlich entsprechend qualfizierten sowie gerichtlich ermächtigten Übersetzerin erstellt wurde.
Das Zertifikat, das von einer gemäß eIDAS-Verordnung anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde, erlaubt das Anbringen einer EU-weit beweissicheren digitalen Unterschrift unter Ihrer beglaubigten Übersetzung, die aber auch in anderen Teilen der Welt, in denen es entsprechende Gesetze gibt, anerkannt wird. Diese mittels qualifiziertem Zertifikat erzeugte digitale Signatur hat vor allen Gerichten und Behörden aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dasselbe Gewicht wie eine handschriftliche Unterschrift.
Ob auf eine physikalische Ausfertigung verzichtet werden kann, sollten Sie aber sicherheitshalber mit dem späteren Empfänger abklären!
LANGE ANTWORT: Eine beglaubigte Übersetzung ist erforderlich, wenn der Empfänger sichergehen möchte, daß Ihr Abiturzeugnis von einem qualifizierten und entsprechend ausgebildeten Übersetzer bzw. einer Übersetzerin mit ausreichendem Fachwissen und der dem offiziellen Zweck entsprechenden nötigen Professionalität erstellt wurde.
Insbesondere Universitäten fordern von aus Deutschland kommenden Studienbewerberinnen und -bewerbern in aller Regel eine beglaubigte Übersetzung ihres Abiturzeugnisses. Möchte z. B. ein erfolgreicher Schulabgänger nach dem Abitur ein Auslandsstudium aufnehmen, gleich ob in Großbritannien, den Vereinigten Staaten oder einem anderen europäischen Land, in dem Englisch Arbeitssprache ist, besteht die von ihm gewählte Universität oder auch die zuständige bzw. von dieser Universität bevorzugte Evaluierungsstelle (foreign credential evaluation service) zur Feststellung der Eignung des Kandidaten bzw. für die Zulassung zum Studium auf die Beibringung einer solchen, von einem fachkundigen Übersetzer gefertigten beglaubigten Übersetzung des Hochschulreifezeugnisses.
Die Beglaubigung der Übersetzung, die in Deutschland nur ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer vornehmen darf, soll gewährleisten, daß eine sachgerechte Übertragung des beizubringenden Dokuments vorliegt, die inhaltlich wie auch in der Form einwandfrei und vollständig sowie darüber hinaus auch den sprachlichen Gewohnheiten des Empfängers angemessen formuliert ist und dem Empfänger ermöglicht, die Inhalte des Ausgangsdokuments zuverlässig zu erfassen und für den beabsichtigten Vorgang zu verwerten. Über die Beglaubigung, die neben der Unterschrift und dem Stempel der Übersetzerin auch Informationen zu Identität und Ermächtigung enthält, kann der Empfänger bei Bedarf die durch das Gericht erteilte Befugnis zur Beglaubigung von Übersetzungen überprüfen.
LANGE ANTWORT: Die von mir seit 1995 gefertigten beglaubigten Übersetzungen von Abiturzeugnissen und anderen Dokumenten ins Englische wurden allesamt im jeweiligen Zielland – häufig Großbritannien, die USA, Kanada, Südafrika, Australien, Neuseeland, den Philippinen und Indien, aber auch in vielen europäischen Ländern, in denen Englisch nicht Amtssprache ist, wie z. B. Spanien, Holland, Litauen und Schweden – anerkannt.
Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche, z. B. von Bachelor- oder Masterurkunden aus dem englischsprachigen Ausland, die von mir erstellt werden, gelten seit 2008 im gesamten Bundesgebiet. Die Grundlage hierfür bildet die entsprechende Änderung des § 142 Abs. 3 ZPO (Anordnung der Urkundenvorlegung) vom 30. Oktober 2008.
LANGE ANTWORT: Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung richtet sich normalerweise nach dem tatsächlichen Umfang, ermittelt und angegeben in Normzeilen, in Verbindung mit dem erwarteten zeitlichen Aufwand für die Übertragung von Inhalt und Layout. Für Abiturzeugnisse sieht das aufgrund der vielen bereits übersetzten Formate etwas anders aus: hier sind die Kosten wegen des gewöhnlich geringeren zeitlichen Aufwands niedriger und damit dieses Sonderangebot erst möglich.
Ist das Layout Ihres Abiturzeugnisses jedoch überdurchschnittlich aufwendig und komplex und liegt noch nicht vor – dies gilt für viele ältere Abiturzeugnisse, aber auch für Sonderschultypen wie Waldorfschulen – wird in Abhängigkeit von dem erwarteten Mehraufwand für die beglaubigte Übersetzung ein höherer Pauschalpreis zugrundegelegt. Dieser wird aber selbstverständlich im Rahmen des angefragten Angebots auch so deklariert.
Für die Beglaubigung selbst wird nur eine kleine Pauschale eingerechnet. Für weitere beglaubigte Ausfertigungen, d. h. wenn Sie mehr als nur ein Exemplar in Papierform wünschen, fallen zusätzliche Gebühren an. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der kleinen Preisübersicht.
Beim Vergleich mit anderen Anbietern bedenken Sie bitte dies: günstigere Angebote werden Sie immer finden, und diese müssen auch nicht zwangsläufig in ein Desaster führen, aber wichtig für Ihre Entscheidung sollte auch sein, daß nach Abzug aller Kosten und Steuern etwa 45% des gezahlten Preises für eine Arbeit von im Normalfall durchschnittlich drei Stunden verbleiben. In dieser Zeit wird Ihr Dokument übersetzt, das Layout möglichst exakt adaptiert, die Übersetzung anschließend zweifach korrekturgelesen, finalisiert und gedruckt. Hinzu kommen noch die gesamte Korrespondenz, die Buchhaltung sowie – last but not least – der Gang zur Post.
Sollte Ihnen ein billigeres Angebot interessant erscheinen und Sie reizen, sollten Sie sich vor Augen halten, daß keine Maschine und kein Roboter diese Übersetzung für Sie erstellt, sondern tatsächlich eine erfahrene Fachkraft, die für die gewissenhafte, gründliche und individuelle Bearbeitung Ihres Abiturzeugnisses Zeit braucht. Wenn Sie eine qualitätiv hochwertige, solide Arbeit wollen, muß der Nettoreingewinn fair sein und zum Leben reichen. Sie entscheiden also selbst, was Ihnen Ihr Eindruck bei Ihrer Bewerbung wert ist!
LANGE ANTWORT: Wenn Sie von einem Dokument eine beglaubigte Übersetzung benötigen, senden Sie das betroffene Schriftstück per E-Mail oder über das Anfrageformular ein und teilen mir Ihre besonderen Wünsche z. B. zur Anzahl der erforderlichen beglaubigten Ausfertigungen der Übersetzung sowie andere Spezifikationen mit. Bei allen Übersetzungen ins Englische wird immer auch eine Angabe zum Zielland, also dem Land, in dem die beglaubigte Übersetzung später anerkannt werden soll, abgefragt, da das Dokument speziell für den jeweiligen Sprachraum und mit Blick auf die dort verwendeten Begriffe sowie Formate und orthographischen Regeln erstellt wird.
Sie erhalten dann zeitnah einen Preisvorschlag per E-Mail, der alle relevanten Informationen zu Preis und Bearbeitungszeit enthält.
Ihr Einverständnis mit den vorgeschlagenen Konditionen für die Übersetzung vorausgesetzt, müssen Sie diesen Preisvorschlag nur noch bestätigen und mir eine Anschrift für Lieferung und Rechnung mitteilen. Die Lieferung erfolgt in der Regel per Post, so daß Sie die Rechnung, die Sie zusammen mit der Übersetzung erhalten, nach Prüfung des Dokuments überweisen können.
Entscheiden Sie sich für eine Abholung der Übersetzung hier im Büro, vereinbaren wir zu diesem Zweck einen Termin, bei dem Sie das Abiturzeugnis im Original vorlegen und gern auch bar bezahlen können.
LANGE ANTWORT: Da die Beglaubigung einer Übersetzung nur eine Aussage zu Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung selbst darstellt, nicht aber eine Bestätigung der Echtheit der zugrundeliegenden Urkunde einschließt, genügt es für eine beglaubigte Übersetzung in aller Regel, wenn ein Scan eingesendet wird.
Ganz selten wird allerdings vom Empfänger gefordert, daß nicht nur einfach eine beglaubigte Übersetzung (sworn, certified oder authorised translation) beizubringen ist, sondern daß diese „vom Original gefertigt“ sein muß (translated from the original document). Sollte diese explizite Auflage bestehen, läßt sie sich leicht erfüllen, indem Sie zur Angebotserstellung bzw. Bearbeitung hochauflösende vollständige Scans aller Seiten Ihres Abiturzeugnisses einsenden und das Original später bei der Abholung vorlegen. Vom Versand eines Originals mit der Post rate ich dringend ab: die Gefahr des Verlusts auf dem Postweg mag sich zwar in Grenzen halten, aber wenn der schlimmmste Fall erst eingetreten ist, verlieren Sie unter Umständen sehr viel Zeit für die Neubeschaffung des verlorenen Schriftstücks, sollte dies überhaupt zu ersetzen sein. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, von Ihrem Original eine amtlich beglaubigte Kopie erstellen zu lassen und mir diese zur Verfügung zu stellen. Diese erhalten Sie üblicherweise gegen ein geringes Entgelt im Rathaus oder Bürgerbüro.
Da der Beglaubigungsvermerk in jedem Fall die Art der Einreichung deutlich ausweisen muß und entsprechend eine Aussage darüber enthalten wird, ob Ihr Abiturzeugnis im Original oder aber eine digitale Kopie desselben für die Übersetzung vorgelegen hat, sollte unbedingt vorab geklärt werden, welche Auflagen hier zu beachten sind.
LANGE ANTWORT: Insbesondere bei der Teilnahme an Arbeitsgruppen oder dem Erbringen einer besonderen Lernleistung wie auch im Fall von Projektarbeit und dem Engagement im Rahmen einer Theatergruppe, des Schulchors oder Schulorchesters ist Ihre Mithilfe nicht nur erwünscht, sondern mitunter erforderlich.
Auch kann Ihr Abiturzeugnis schlecht leserliche handschriftliche Namen, Daten und Angaben enthalten, die selbst über intensive Onlinerecherche nicht zu ermitteln sind. Hier kann auf Ihre aktive Mithilfe im Sinne einer erfolgreichen Bearbeitung und perfekten Übersetzung nicht verzichtet werden.
Insbesondere mit Blick auf die spätere Erstellung einer PDF-Datei mit der beglaubigten Übersetzung sind ein paar Punkte zu beachten. Schon durch eine gute Vorbereitung kann so Zeit gespart und dadurch ein niedriger Preis gesichert werden. Bitte senden Sie keine Fotos ein: diese sind für die Bearbeitung NICHT GEEIGNET.
ANFORDERUNGEN FÜR DAS SCANNEN UND SPEICHERN
1 Optimale Auflösung: 300 dpi
2 Bevorzugtes Speicherformat: JP(E)G
3 Dokument PRÄZISE ausrichten
4 Alle Seiten KOMPLETT abbilden
5 Alle Seitten UNBESCHNITTEN abspeichern
Last updated by Stephanie Lönnies on .